Bescheinigung über Eheschließung beantragen

Leistungsbeschreibung

Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt der Eheschließung

Welche Gebühren fallen an?

Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Geuz

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)

Beschreibung

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
  • Anmeldung der Eheschließung
  • Beratung zur Namensführung in der Ehe
  • Durchführung von Eheschließungen
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
  • Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
  • Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
  • Kirchenaustritt

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Stadt Köthen (Anhalt)
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)

ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon:
03496 425-323
Fax:
03496 4256323
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade