Sterbeurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
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für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
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für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Die Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 EUR.
Gebühr
Für die Ausstellung jedes weiteren Exemplars wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, soweit dieses gleichzeitig mit der Erteilung der Sterbeurkunde beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo. 09:00-12:00 Uhr
Di. 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Fr. geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-323
- Fax:
- 03496 4256323
- E-Mail:
- standesamt@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade