Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Dann prüft die Behörde zum Beispiel bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser -zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
- Lageplan,
- Bauzeichnungen,
- Baubeschreibung.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis,
- Brandschutznachweis,
- Angaben über die gesicherte Erschließung.
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
mindestens 50 € Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 € Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung Erwartete Kosten der Bauausführung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten. Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen. Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
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Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade