Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag). Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Bauingenieur oder Architekt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) per Onlineservice oder per Vordruck

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

ab 50,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006rahmen
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:Aufwand für die Prüfung Ihres BauantragesErwartete Kosten der Bauausführung

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 5,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006rahmen
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie: Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben. In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen. Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Baasdorf

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade