Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von Anlagen beginnen möchten.
Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor Erteilung der Genehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
-
Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung betragen: 50 bis 1.500 €. Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab: Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühr für die Teilbaugenehmigung wird auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet, wenn die Gebühr für die Teilbaugenehmigung höher als 150 € ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Teilbaugenehmigung erhalten. Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen. Sie können die Teilbaugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
- Arensdorf,
- Baasdorf,
- Dohndorf,
- Elsdorf,
- Gahrendorf,
- Geuz,
- Großwülknitz,
- Hohsdorf,
- Kleinwülknitz,
- Klepzig,
- Köthen (Anhalt),
- Löbnitz an der Linde,
- Merzien,
- Porst,
- Wülknitz,
- Zehringen
Stadtnachrichten
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche
Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade