Hausgeburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes müssen Sie der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
bei miteinander verheirateten Eltern
o Geburtsurkunden
o Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
o Geburtsurkunde der Mutter
o falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Vaters
ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Ausstellung „Leben und leben lassen? Über die Artenvielfalt“ - vom 11. Oktober 2024 bis 20. April 2025
Historisches Museum im Schloss Köthen
Ausstellung „Mit vielen Augen sehen“ gastiert bis Anfang 2025 in Köthen
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
Köthen und der Nationalsozialismus - Bildervortrag in der Schlosskapelle mit Christian Ratzel
ab 14:00 UhrSchloss Köthen - Schlosskapelle
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)
Beschreibung
- Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
- Anmeldung der Eheschließung
- Beratung zur Namensführung in der Ehe
- Durchführung von Eheschließungen
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
- Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
- Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
- Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
- Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
- Kirchenaustritt
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Marktstr. 1-3
06366Köthen (Anhalt)
ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di 09:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00-12:30 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-323
- Fax:
- 03496 4256323
- E-Mail:
- standesamt@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade