Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern. Dafür dürfen sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (per Onlineservice oder in schriftlich)
Welche Gebühren fallen an?
Kosten: mindestens 50 Euro Die Kosten hänge von folgenden Faktoren ab: Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung Erwartete Kosten der Bauausführung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung stellen, solange die Teilbaugenehmigung gültig ist. Die Teilbaugenehmigung kann maximal um 1 Jahr verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Beschreibung
- Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
- Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung
Untere Bauaufsicht
- Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
- Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
- Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
- Baulasteintragungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
- Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)
Untere Denkmalschutzbehörde
- Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
- Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
-
Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade