Gewerbesteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und verdienen im Jahr damit mehr als EUR 24.500?
Dann sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben (jährlich). Die Erklärung müssen Sie elektronisch übermitteln, zum Beispiel per www.Elster.de. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust (vereinfacht: Einnahmen abzüglich Ausgaben) weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben.
Das Finanzamt sendet Ihnen per Post einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Gemeinde sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Gemeinde zu erstattende Gewerbesteuer zu.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. Sie erhalten per Post einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.
Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde / Finanzamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Rechtsgrundlage
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html
- Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
- Hinzurechnungen § 8 GewStG
- Kürzungen § 9 GewStG
- Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
- Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG
Anträge / Formulare
- Formular: Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1A
- Onlineverfahren: www.Elster.de
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
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