Personalausweis erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz, das ist in der Regel das Rathaus oder das Bürgeramt. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist, zum Beispiel Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis
  • wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • sorgeberechtigte Elternteile:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
      • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
    • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
      • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
      • Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr

Festbetrag von 43,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr

Festbetrag von 13,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Welche Fristen muss ich beachten?

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Löbnitz an der Linde

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Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr

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