Stadtnachrichten

Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Mit dem 3. Juli ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen 2025 in Kraft getreten.

Dadurch ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen. 

Diese Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2025 oder bis auf Widerruf
durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde.

Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Verordnungstext als Download.

Symbol Beschreibung Größe
Allgemeinverfügung_Wasserentnahmen.pdf
6.9 MB
03.07.2025
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06366 Köthen (Anhalt)