Dank niedriger Inzidenz: Ab Mittwoch sind die Einschränkungen der „Bundes-Notbremse" aufgehoben
Der Landkreis hat an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten, nun werden die Einschränkungen aufgehoben. Die entsprechende Bekanntmachung des Landkreises ist erfolgt und hier einsehbar: https://tinyurl.com/p6etezv8.
Damit gelten ab dem 19. Mai 2021 die Regelungen der Zwölften Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Mai 2021, welche noch bis 24. Mai 2021 Gültigkeit hat. Näheres dazu hier: https://tinyurl.com/3pubvkve.
Unter anderem gelten damit folgende Regelungen:
- Außengastronomie kann mit Testpflicht und Anwesenheitsnachweis öffnen
- Baumärkte dürfen mit Kundenbegrenzung wieder öffnen
- Ladengeschäfte für vorab vereinbarte Termine und mit Kundenbegrenzung geöffnet (keine Testpflicht, aber Anwesenheitsnachweis)
- keine Testpflicht bei Friseur, Fußpflege etc. (Vorabtermin weiterhin erforderlich
- Private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit maximal fünf weiteren Personen eines anderen Haustandes erlaubt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
- Sport- und Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien in Gruppen bis höchstens 25 Personen erlaubt. Trainer muss einen negativen Corona-Test haben und eine Anwesenheitsliste führen.
Zu beachten ist, dass die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Maskenpflicht...), da wo vorgeschrieben, weiterhin einzuhalten sind. Ab dem 19.05.2021 ist folglich außerdem die Ausgangssperre aufgehoben.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Zwölfte Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt |
1.7 MB |
