Stadtnachrichten | Corona-Virus

Einschränkung im Regelbetrieb der Kindertagesstätten während der Pandemie

Mit der Aufnahme des Regelbetriebes unter Bedingungen der Pandemie wird die Verantwortung der Träger weiter gestärkt. Der Erlass vom 21. August 2020 zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes stellt auf die eigenverantwortlichen Entscheidungen der Träger ab, wie es der Regelbetrieb vorsieht.

Um im Krisenfall die Betreuung der Kinder soweit und solange wie möglich aufrecht erhalten zu können, sind folgende Festlegungen durch den Träger getroffen worden:

Einschränkungen im Regelbetrieb sind für folgende Fälle zu treffen:

  • Verdachtsfälle, das heißt wenn Erzieher/innen und/oder Kindern Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten,
  • durch das Gesundheitsamt des LK ausgesprochene Quarantänefälle bei Erzieher/innen und Kindern,
  • Ausfall im Erzieherbereich (stehen nicht zur Betreuung zur Verfügung) durch Einordnung des Betriebsarztes zur Risikogruppe,
  • Erzieher/innen, die selbst positiv getestet wurden.

Notwendige Einschränkungen:
  • Einschränkung der Öffnungszeiten für den Zeitraum der Beeinträchtigungen in der jeweiligen Kindertageseinrichtung z. B. durch Quarantäne oder Risikogruppen (siehe oben).
  • Kinder von Eltern, die sich zurzeit im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit oder in keinem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis befinden, betreuen ihre Kinder zu Hause.
  • Im Zweifelsfall kann eine Bescheinigung vom Arbeitgeber abgefordert werden.
  • Die Öffnungszeit in der betroffenen Kindertagesstätte ist von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
  • Die Kinder sind dann bis spätestens 08.30 Uhr zu bringen. Danach wird die Einrichtung geschlossen. Von 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr können die Mittagskinder abgeholt werden. Von 12.00 Uhr bis 14.30 Uhr bleibt die Einrichtung wieder geschlossen. Ab 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr können die Kinder abgeholt werden.
  • Die Öffnungszeit in dem betroffenen Hort ist von 06.00 Uhr bis Schulbeginn und von Schulende bis 16.30 Uhr.
In allen Tageseinrichtungen gilt:
  • Gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist eine Kohortenbildung umzusetzen, das heißt es sind feste Gruppen zu bilden.
  • Das Betreten der Tageseinrichtungen ist einrichtungsbezogen festgelegt. Ist das Betreten der Tageseinrichtung zugelassen, darf nur eine Person die Tageseinrichtung betreten.
  • Beim Bringen und Abholen der Kinder ist Mundschutz zu tragen.
  • Das Bringen und Abholen hat auf dem kürzesten Weg und so schnell wie möglich zu erfolgen.
  • Es ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Die Einschränkungen dienen zur Kontaktreduzierung, um so wenig wie möglich Bewegung von außen in die Tageseinrichtungen zu tragen und um die Kinder und Erzieher/innen in den Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Köthen (Anhalt) vor Infektionen zu schützen.

Bei Verdachtsfällen von Erzieher/innen oder Kindern hat oder haben die Person/en der betroffenen Gruppe die Einrichtung sofort zu verlassen. Bei Kindern werden die Eltern informiert. Die Eltern haben die Kinder unverzüglich aus der Einrichtung abzuholen. Alle Betroffenen haben die Pflicht, sofort mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Die Leiterinnen informieren alle Eltern der nicht betroffenen Gruppen, um allen Eltern die Möglichkeit zur Entscheidung zu geben, ob ihr Kind bis zum Vorliegen des Testergebnisses der betroffenen Person weiter in der Einrichtung betreut wird oder sie für sich eine andere Lösung finden.

Bei einer positiv getesteten Person ist mit dem vorgegebenen Formular, der örtliche Träger der Jugendhilfe zu informieren.

Welche Personen getestet werden oder für welchen Personenkreis eine Quarantäne ausgesprochen wird, wird im Rahmen des Infektionsschutzgesetztes durch das Gesundheitsamt des Landkreises festgelegt.

Bei Erzieherausfällen (Risikogruppe, Kontakt zu positiv getesteten Personen, Quarantäne) ist es unumgänglich, die Zahl der zu betreuenden Kinder zu reduzieren, um eine Betreuung für die berufstätigen oder sich in Ausbildung befindlichen Eltern so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Sollte sich die Situation verschärfen, sind einrichtungsbezogen weitere Maßnahmen oder Einschränkungen zu treffen.

Als Träger bitten wir alle Eltern um Verständnis für diese Maßnahmen im Krisenfall.

10.11.2020
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