Stadtnachrichten | Redaktion

Hinweis zur Wohngeldreform 2023

Bürger*innen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Mit dem Erlass des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes sollen folgende Änderungen ab voraussichtlich 01.01.2023 eingeführt werden:

  • Bemessungsgrundlage des WG ist die Bruttokaltmiete
  • Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus
  • Heizkosten sollen in Form eines Zuschlages zur zu berücksichtigenden Miete geleistet werden
  • Klimakomponente, entweder in Form eines Zuschlages oder als Belastung innerhalb der WG-Berechnung
  • durchschnittliche Wohnkostenbelastung soll 40 % des Einkommens nicht übersteigen
     

Ob Sie einen Anspruch auf Unterstützungsleistung nach dem Wohngeldgesetz haben, können Sie ganz bequem von zu Hause aus durch die Nutzung eines Wohngeldrechners prüfen. Einen Wohngeldrechner und weitergehende Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/#Wohngeldreform_2023_-_Wohngeld_soll_sich_verdoppeln

 

Alle aktuellen Formulare finden Sie hier: https://www.koethen-anhalt.de/de/buergerservice.html?egov_waswoerledigen%5Bkind%5D=formulare.

 

Alternativ können Sie sich unter folgendem Link informieren, ob Sie einen Anspruch auf das geplante Bürgergeld haben. https://www.buerger-geld.org/rechner/

 

Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Wohngeldsachbearbeiterinnen unter per Mail unter wohngeld@koethen-stadt.de .

29.11.2022
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