Information zum Umgang mit Fundtieren ab dem 1. Januar 2026
Der Vertrag über das Einfangen und die Unterbringung von Fundtieren sowie von behördlich sichergestellten Tieren wurde zum 31.12.2025 durch den Tierschutzverein Köthen (Anhalt) und Umgebung e.V. gekündigt.
Ab 01.01.2026 entscheidet das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) nach Bedarf, ob und wo die Tiere untergebracht werden können, da es noch keinen neuen Vertrag mit einem Partner gibt.
Sollten Informationen über eingefangene oder entlaufene Tiere eingeholt werden müssen, oder sind Fundtiere unterzubringen, ist zunächst die Polizei unter der Nummer 03496 4260 oder die Leitstelle der Feuerwehr unter der Nummer 03493 513150 anzurufen.
DasBetreiben eines Tierheimes keine Pflichtaufgabe einer Kommune. Gemeinden sind lediglich zuständig für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren. Das Tierheim Köthen hat diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen, der Stadt Südliches Anhalt und der Gemeinde Osternienburger Land übernommen. Das darüberhinausgehende Engagement des Tierheims im Tierschutz ist nicht Aufgabe der Kommunen und wird in der Regel über ehrenamtliches Engagement, Vereinsmitgliedschaften, Vermittlungsgebühren, Spenden und Tierpatenschaften getragen.
Der Vertrag über das Einfangen und die Unterbringung von Fundtieren sowie von behördlich sichergestellten Tieren wurde zum 31.12.2025 durch den Tierschutzverein Köthen (Anhalt) und Umgebung e.V. gekündigt. Die Kündigung wurde bereits Anfang des Jahres 2025 ausgesprochen, der Verein wurde daraufhin von der Stadt auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Vertrages bis zum Ablauf am 31.12.2025 hingewiesen. Daraufhin hatte es bereits im August/ September eine Ausschreibung gegeben. Allerdings hatte keiner der uns bekannten drei potenziellen Bewerber (inklusive des benannten Vereins) ein Angebot eingereicht. Eine zweite Ausschreibung in Form einer Direktvergabe wurde Ende September eingeleitet, jedoch am 15.12.2025 wieder aufgehoben. Grund hierfür war, dass zwei Anbieter die Ausschreibung bemängelt hatten. Eine vernünftige Kalkulation sei mit den dort angegeben Daten nicht möglich und ausreichend, der Abschluss eines Rahmenvertrages nicht machbar gewesen. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Ausschreibung aufzuheben.
Mit einer gründlichen Vorbereitung soll nun eine neue Ausschreibung erfolgen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens nimmt Zeit in Anspruch und muss vorbereitet werden. Da eine erneute Vergabe durch den Stadtrat bestätigt werden muss, ist der zeitliche Rahmen vorgegeben. Derzeit wird von Juni 2026 ausgegangen.
Es gab Bestrebungen, mit einem Interimsvertrag mit dem Tierschutzverein Köthen (Anhalt) und Umgebung e.V. die bisherige Zusammenarbeit fortzusetzen, bis eine neue Ausschreibung erfolgreich stattgefunden hat. Allerdings hat der Verein die von der Stadt Köthen (Anhalt) für diesen Zweck vorgeschlagene Summe als nicht auskömmlich abgelehnt. Eine mehr als doppelt so hohe Forderung, wie sie vom Tierschutzverein Köthen (Anhalt) und Umgebung e.V. aufgemacht wurde, hat die Stadt Köthen (Anhalt) abgelehnt. Über eine so hohe monatliche Summe kann die Hauptverwaltungsbeamte nicht allein entscheiden. Hierfür wäre ein Stadtratsbeschluss erforderlich, der in der Kürze der Zeit nicht einholbar war.
In Folge dessen hat man für den Übergangszeitraum bis zur erneuten Ausschreibung alle Teilnehmer der vorangegangenen Ausschreibung um eine Kostenkalkulation gebeten, (welche konkreten Kosten pro Fundtier anfallen würden). Eine solche Kalkulation bzw. ein entsprechendes Angebot blieb der Tierschutzverein Köthen (Anhalt) und Umgebung e.V. schuldig. Die beiden anderen Teilnehmer der beschränkten Ausschreibung gaben eine entsprechende Kalkulation ab. Da die Stadtverwaltung im Rahmen der Gefahrenabwehr die Unterbringung von Fundtieren ab dem 1.1.2026 gewährleisten muss, wurde einem der Bewerber eine entsprechende Zusage erteilt.
Nunmehr entscheidet ab 01.01.2026 das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) nach Bedarf, ob und wo die Tiere untergebracht werden können. Im Rahmen der getroffenen „Übergangslösung“ wurde mit einer Hundepension aus Staßfurt eine Vereinbarung getroffen. Diese steht ab 01.01.2026 zur Verfügung und wird je nach Einzelfallentscheidung Fundtiere und herrenlose Tiere im Auftrag des Ordnungsamtes bis zur endgültigen Ausschreibung aufnehmen.
Sollten Informationen über eingefangene oder entlaufene Tiere eingeholt werden müssen, oder sind Fundtiere unterzubringen, ist zunächst die Polizei unter der Nummer 03496 4260 oder die Leitstelle der Feuerwehr unter der Nummer 03493 513150 anzurufen.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle nochmals betont, dass der Vertrag über das Einfangen und die Unterbringung von Fundtieren sowie von behördlich sichergestellten Tieren mit dem Verein nicht nur Seitens der Stadt Köthen (Anhalt) besteht, sondern auch die Kommunen Südliches Anhalt und Osternienburger Land anteilig je nach Einwohneraufkommen den Betrieb des Vereins finanzieren. Der Vertrag wurde seitens des Tierschutzvereins für alle drei Kommunen gekündigt. Eine weitere Finanzierung über den 01.01.2026 hinaus ist auch dort nicht vorgesehen. Auch die anderen beiden Kommunen werden ab 01.01.2026 eine Übergangslösung suchen. Von der Stadtverwaltung Südliches Anhalt ist bereits bekannt, dass sie sich ebenfalls eines anderen Anbieters seit dem 01.01.2026 bedienen.
