Stadtnachrichten | Redaktion

Informationen zu den geplanten Arbeiten in der Fasanerie

Sowohl die Trockenheit der letzten Jahre als auch die Sturmereignisse haben innerhalb des Bereiches der Fasanerie zu einem Baumsterben sowie zum Abknicken und Fallen der Bäume in erheblichem Umfang geführt.

Mit dem derzeitig herrschenden Zustand stellt die Fasanerie, die auch als „grüne Lunge der Stadt“ dienen soll, kaum einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung dar. Das Städteklima profitiert, ohne die nun anstehenden Aufforstungsarbeiten, nicht in ausreichendem Maße von der Fasanerie als natürliche Grünfläche.

Gleichzeitig steht die Fasanerie als geschützter Landschaftsbestandteil unter Naturschutz und es bestehen somit Forderungen auf den Erhalt des angesammelten Totholzes, welches als Lebensraum für geschützte Tierarten dient.

Das Pflege-und Entwicklungskonzept des geschützten Landschaftsbestandteiles verfolgt ebenfalls das Ziel, die Bestandsentwicklung von Stiel-und Traubeneichen in der Fasanerie durch Neupflanzungen zu fördern.

Zur Wiederherstellung der Aufenthaltsqualität in der Fasanerie, unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Ziele und zur nachhaltigen Verjüngung des alternden Baumbestandes, ist daher folgende kurzfristige Vorgehensweise für die kommenden Monate vorgesehen:

 

1.    Aufforstung einer 0,33 Hektar großen Teilfläche süd-westlich des Eichganges

Die Flächenfreistellung (erforderliche Fällung von Bäumen, die aber bereits abgestorben bzw. abgängig sind) erfolgt ab 4. Oktober 2022. Dabei werden ca. 30 tote bzw. abgängige Bäume durch die Firma Janssen gefällt. Die bestehenden Eichen bleiben dabei erhalten.

Die Aufforstung mit einer Stieleiche, eingerahmt von zwei Reihen Hainbuche (im südlichen Teil) und Abstufung zum Weg mit zwei Strauchreihen aus Pfaffenhütchen und Hartriegel im Wechsel, wird als nördliche Begrenzung angelegt. Die Pflanzung erfolgt noch im Herbst dieses Jahres. Der Auftrag wurde an den Forstbetrieb Gebeler aus Roßlau vergeben.

Des Weiteren wird eine Einzäunung mit einem Wildschutzzaun vorgenommen.

Das Vorhaben wird über Fördermittel des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, mit ca. 85 Prozent gefördert. Der Zuwendungsbescheid liegt bereits vor und die Fertigstellung muss bis zum  30. November 2022 erfolgen.

Die Abstimmung mit der unteren Naturschutz- und Denkmalbehörde ist ebenfalls erfolgt.

 
2.    Flächenvorbereitung in einer circa 1 Hektar großen Teilfläche der ausgewiesenen Prozessschutzfläche in der Fasanerie mit Wiederaufforstung im Folgejahr          (westlicher Bereich)

     

Es ist geplant, die toten bzw. angängigen Bäume in den Aufforstungsbereichen, unter Einsatz von bodenschonender Kleintechnik, zu fällen. Dies geschieht in zwei Teilbereichen zu je einem halben Hektar.

Die Kronen von toten Bäumen mit sichtbaren Bruthöhlen werden lediglich eingekürzt.

Entnahme des Ahornaufwuchses ist ebenfalls in der Aufforstungsmaßnahme ein Bestandteil der Arbeiten.

Es werden circa 50 Bäume sein, die aus den beiden Teilflächen zu entfernen sind. Die Baumfällungen werden von der städtischen Grünflächenabteilung vorgenommen.

Das liegende Holz wird von Kleinstselbstwerbern im Zeitraum von Oktober 2022 bis Februar 2023 entnommen. Der Beginn der Holzentnahmen wurde auf Anfang Oktober 2022 festgelegt.

 

Wiederaufforstung im Jahr 2023:

Begonnen wird mit der horstweisen Pflanzung von Stieleichen in den entstandenen Freiflächen/Lücken.

Ergänzt wird die Eichenaufforstung durch Einzelbaumpflanzungen mit Hainbuche und Winterlinde.

Die Einzäunung mit einem Wildschutzzaun der etwa einen Hektar großen Fläche soll dafür sorgen, dass Wildschäden am neu aufgeforsteten Gelände der Fasanerie vermieden werden. Die geplante Herbstbepflanzung soll letztlich zu einem besseren Anwachserfolg beitragen.

Die beschriebene Vorgehensweise wurde im Vorfeld, gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde, entwickelt und vor Ort abgestimmt.

 

3.    Neuanpflanzung von Eichen zur Wiederherstellung und Rekonstruktion des historischen Eichganges in der Fasanerie

 

2022 soll damit begonnen werden, die Auflagen der unteren Denkmalbehörde aus den denkmalrechtlichen Genehmigungen zu den Baumfällungen umzusetzen.

Hier ist die Forderung nach 21 Ersatzpflanzungen in der aufgeforsteten Fläche. Diese für 2022 vorgesehenen Ersatzpflanzungen sind für den Bereich in der sogenannten Spinne, also dem inneren Grünbereich, geplant. In einer Ortsbesichtigung mit der Natur- und Denkmalschutzbehörde wurden die genauen Standorte festgelegt. Die Pflanzung nimmt die Grünflächenabteilung voraussichtlich Anfang November dieses Jahres vor. Hierbei werden Stieleichenhochstämme gepflanzt.

Die Anpflanzungen am Eichgang und den anderen Wegen in der Fasanerie sollen dann entsprechend der finanziellen Lage und den personellen Kapazitäten schrittweise jährlich fortgeführt werden.

 

4.    Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes für die Fasanerie

 

Im Jahr 2011 wurde bereits für alle Waldflächen im Stadtgebiet ein Forsteinrichtungswerk erstellt. Dieses muss alle zehn Jahre fortgeschrieben werden.

Es erfasst den gegenwärtigen Waldzustand, vergleicht die Entwicklung mit dem zurückliegenden Zeitraum und bewertet die vorgenommenen Maßnahmen. Außerdem werden Empfehlungen für die zukünftige und nachhaltige Waldbewirtschaftung gegeben.

Ein aktuelles Einrichtungswerk ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Bereich Waldbewirtschaftung und Waldumbau.

Als erfahrener Forstwirtschaftler und Gutachter wurde Dr. Rainer Telle mit der Fortschreibung des bestehenden Forsteinrichtungswerkes aus dem Jahr 2011 beauftragt. Die Aufgabenstellung sieht die natürliche und naturschutzfachliche Betrachtung der Waldflächen in Köthen (Anhalt) im Vordergrund und nicht die Waldbewirtschaftung aus forstwirtschaftlicher Sicht.

Die Ergebnisse des Forsteinrichtungswerkes werden voraussichtlich im Herbst 2022 vorliegen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse des fortgeschriebenen Einrichtungswerkes sollte dann, insbesondere mit allen Beteiligten des Natur- und Denkmalschutzes, eine an die klimatischen Veränderungen angepasste nachhaltige Strategie zum Umbau der Waldflächen diskutiert und entwickelt werden.

Die Ergebnisse der Forsteinrichtung werden den Stadträten des Bau-Sanierungs- und Umweltausschusses in der Novembersitzung bzw. in der ersten Sitzung des kommenden Jahres vorgestellt.

 

 Zur Festlegung/Abstimmung der zukünftigen Entwicklungsziele in der Fasanerie, in Auswertung des Forsteinrichtungswerkes und im Zusammenhang mit den Folgen der Klimaveränderung, wird sich die bestehende Arbeitsgruppe zur Fasanerie auseinandersetzen.

 

5.    Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung

Auch in 2022 sind in der Fasanerie aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendig (Baumfällungen/ Kroneneinkürzungen an Wegen). Der Umfang wird mit den zuständigen Behörden im Oktober abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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ELER Vorlage - Aufforstung 2022.pdf
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30.09.2022
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