Stadtnachrichten | Corona-Virus

Spielplätze der Stadt Köthen (Anhalt) werden am 8. Mai geöffnet

In Übereinstimmung mit § 8, Absatz 4 der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 2. Mai, öffnet die Stadt Köthen (Anhalt) am Freitag, den 8. Mai, alle von ihr unterhaltenen Spielplätze.

Den Rahmen für die Nutzung der Anlagen bildet die gestern öffentlich gemachte Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Diese Regeln werden auf jedem Spielplatz durch einen Aushang (s. unten) einsehbar sein. 

Die Stadtverwaltung setzt bei der Einhaltung von Abstands-, Kontakt- und Hygieneregeln zunächst in erster Linie auf die Eigenverantwortung der Eltern und Aufsichtspersonen. Nichtdestotrotz werden stichprobenartig Kontrollen erfolgen und Zuwiderhandlungen mit Spielplatzverweisen geahndet werden.

Symbol Beschreibung Größe
Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
2.2 MB
Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Betretens von Spielplätzen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
0.6 MB
Aushang Nutzungsbedingungen für Spielplätze der Stadt Köthen (Anhalt)
0.2 MB
07.05.2020
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Öffentlichkeitsarbeit / Trafo
29
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