Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
- alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- bei Kindern unter 16 Jahren: beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)
Beschreibung
Meldeangelegenheiten
- Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
- Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
- Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
- Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
- Melderegisterauskunft
- Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
- Meldegesetz
- Personalausweise und Pässe
- Führungszeugnisse, Beglaubigungen
Wahlen / Statistik
- Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
- Zensus / Mikrozensus
- Einwohnerstatistiken
- Schöffenwahl
Öffnungszeiten
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.
Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.
Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-205
- Fax:
- 03496 21 23 97
- E-Mail:
- stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade