Wahlschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

An wen muss ich mich wenden?

Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: 
Formlose Antragsstellung möglich: 
Persönliches Erscheinen nötig:

Online-Dienste vorhanden: teilweise

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Arensdorf

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

Beschreibung

Meldeangelegenheiten

  • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
  • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
  • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
  • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
  • Melderegisterauskunft
  • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  • Meldegesetz
  • Personalausweise und Pässe
  • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


Wahlen / Statistik
 

  • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
  • Zensus / Mikrozensus
  • Einwohnerstatistiken
  • Schöffenwahl

 

Öffnungszeiten

Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.

Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.

Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:

Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr

Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-205
Fax:
03496 21 23 97
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade