Wohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in die Sie gezogen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
-
Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)
Öffnungszeiten
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.
Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.
Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 425-205
- Fax:
- 03496 21 23 97
- E-Mail:
- meldebehoerde@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de
Kontoverbindung
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade
Formulare
- Antrag auf Ausstellung der SteuerID
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung / erweiterten Meldebescheinigung
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
- Antrag Studentenbonus
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung und mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Anmeldung bei der Meldebehörde, mit Nebenwohnung; § 11 Abs. 1 Nm. 1 und 2 des Meldegesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (MG LSA)
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1, Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Anmeldeschein Teil 2
- Hinweise zum Anmeldeschein Teil 1 und Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein
- Hinweise zum Umzugsmeldeschein sowie Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -
- Umzugsmeldung - nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft -, mit Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (Anlage zum Anmeldeschein für Einwohner mit mehreren Wohnungen)
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz