Kindertagesbetreuung anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, einem Kindergarten , einem Hort oder einer Kindertagesstätte.

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft.

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen. 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle können Kostenbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden.Wenn Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten und diese Kinder gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut werden, dann zahlen Sie insgesamt höchstens den Kostenbeitrag für das älteste dieser betreuten Kinder, wenn die Kinder noch nicht zur Schule gehen,Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine abweichende Regelung: Erhalten Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld und werden diese gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut, zahlen Sie nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere betreute Kind, das bereits die Schule besucht.Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

Stadtnachrichten

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Kindertagesstätten (402)

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-117
Fax:
03496 425-158
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade