Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Die  Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Dohndorf

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Friedhöfe (733)

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr

Dienstag 9:00-12:00 Uhr und
13:00-17:00 Uhr (1. April bis 31. Oktober) oder
13:00-16:00 Uhr (1. November bis 31. März)

Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und
13:00-15:00 Uhr
 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 21 23 06
Fax:
03496 4256306
Web:
https://www.koethen-anhalt.de