Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Verwaltung bleibt geschlossen
Veranstaltungen
1, 2 Tipp - Oldie-Tanzparty mit DJ Uwe Stößel und viel guter Musik - DIESE VERANSTALTUNG IST AUSVERKAUFT
ab 19:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Friedhöfe (733)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 Uhr und
13:00-17:00 Uhr (1. April bis 31. Oktober) oder
13:00-16:00 Uhr (1. November bis 31. März)
Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und
13:00-15:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
- Telefon:
- 03496 21 23 06
- Fax:
- 03496 4256306
- E-Mail:
- c.schaefer@koethen-stadt.de
- Web:
- https://www.koethen-anhalt.de