Auflassung abgeben
Leistungsbeschreibung
Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben. Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Neuer Ausbildungslehrgang für Gästeführer
Wahlhelfer*innen gesucht
Veranstaltungen
Sonderausstellung „Flächenland, Fortlaufend“ mit Fotografien von Stephanie Kiwitt - 15.12.2023 - 14.04.2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
Mal mir einen Regenbogen - Hoppel will malen
ab 14:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
"Osterfest" - Ostersamstag für die ganze Familie im Schloss und im Friedenspark
ab 15:00 UhrSchloss - Schlosshof