Beseitigung von Anlagen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Köthener Badewelt schließt zwei Tage pro Woche
Personeller Engpass zwingt zu temporärer Einschränkung / Regelung gilt ab 15. April / Schulschwimmen und Vereinsbetrieb ohne Einschränkungen
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- siehe Hinweise
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade