Fahrlehrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie haben Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen und möchten in diesem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer beantragen.
In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, welche Klasse der Erlaubnis Sie erwerben möchten:
- BE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen B, BE und L
- A berechtigt zur Ausbildung in den Klassen AM, A1, A2 und A
- CE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen C1, C1E, C, CE und T
- DE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen D1, D1E, D und DE
Die zuständige Stelle prüft über das Fahreignungsregister, ob Sie für den Beruf als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer geeignet sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
- Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Aktueller Wohnort: Hohsdorf
Stadtnachrichten
07.04.2026
Aktionstag „Fahrrad, aber sicher“
Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1232
- Fax:
- 0345 514-1829
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de