Unterbringung in Kinderheim beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.
Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:
- eine Rückkehr in die Familie erreichen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Neuer Ausbildungslehrgang für Gästeführer
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von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDürerbundhaus
Tango im Schloss - Tanzkurse und Tanzabend
von 15:00 Uhr bis 16:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Tango im Schloss - Tanzkurse und Tanzabend
von 17:00 Uhr bis 18:30 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Tango im Schloss - Tanzkurse und Tanzabend
von 20:00 Uhr bis 23:00 UhrVeranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal