Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten - Ausnahme oder Befreiung beantragen
Leistungsbeschreibung
Hummeln und Wildbienen, Hornissen und weitere Wespenarten sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) unterliegen einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes notwendig.
Für die Beseitigung eines Nestes bestimmter Wespen und anderer Insektenarten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte in solchen Fällen von einem Fachmann vorgenommen werden.
Die in der Imkerei gehaltene Honigbiene zählt aufgrund ihrer Domestizierung nicht zu den besonders geschützten Arten.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausnahme oder Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten muss bei der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte ein Antrag gestellt werden bzw. kann dort Auskunft über erforderliche Verfahren erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein formloser Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung zu stellen.
Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Welche Insektenart soll entfernt werden (Wildbiene, Hummel, Wespe, Hornisse, Ameisen usw.)?
- Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
- Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Insektenart genau zu bestimmen, wenden Sie sich gern an die zuständige Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
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