Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Leistungsbeschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Antragsfrist
Rechtsgrundlage
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) § 4 Tollwutverordnung (TollwV) |
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Anträge / Formulare
- formloser Antrag möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
„Zeitreise in Bildern. Köthen heute und vor 100 Jahren“ - 10.12.2022 bis 06.05.2023

Historisches Museum im Schloss Köthen
Dr. Mark Benecke - Serienmord

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Johann-Sebastian-Bach-Saal
Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung A 39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
06366Köthen (Anhalt)
06749Bitterfeld-Wolfen
39261Zerbst/Anhalt
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60-1960
- Fax:
- 03496 60-1942
- E-Mail:
- vetamt@anhalt-bitterfeld.de
- Web:
- http://www.anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 414 Bitterfeld, Kaufland
- Bus:
- 201, 223, 241, 242 Zerbst, Schleibank
- Bus:
- C und 451 Köthen, Landkreisverwaltung
Parkplätze
- Zerbst, Fritz-Brandt-Straße
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 0
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 10
- Gebührenpflichtig
- ja
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 263
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 1
- Gebührenpflichtig
- ja
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 11
- Gebührenpflichtig
- ja