Umweltgutachter/in- Zulassung
Leistungsbeschreibung
Umweltgutachtern wird durch das Umweltauditgesetz das Recht zuerkannt, Organisationen (Industrie-, Dienstleistungsunternehmen oder andere Einrichtungen) die Erfüllung der Anforderungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) zu bestätigen. Dazu müssen Umweltgutachter ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Umweltgutachter werden für eine oder mehrere Branchen zugelassen.
In diesen können sie die vom Gesetzgeber erforderlichen Bescheinigungen und Zertifikate erstellen, soweit sie über die in der jeweiligen Vorschrift festgelegten Zulassungsbereiche verfügen.
Für die Qualität der Umweltgutachter sorgt das gesetzlich geregelte Zulassungs- und Aufsichtsverfahren.
Rechtsgrundlage
§§ 9 und 10 UAG
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
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Veranstaltungen
Ausstellung „Auf den Spuren Alfred Tokayers“ 04. Mai bis 01. September 2024
Historisches Museum im Schloss Köthen
Hospiztag des Hospizdienstes Köthen in der Friedhofskapelle
von 16:00 Uhr bis 18:00 UhrFriedhof Maxdorfer Straße