Unterhaltsansprüche geltend machen
Leistungsbeschreibung
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind in einem Haushalt, ist er verpflichtet, den Unterhalt durch Geldzahlungen zu leisten. Wenn der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt zahlt, stellt sich für den alleinerziehenden Elternteil die Frage, wie er hier weiter vorgehen kann.
Ein Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Das Jugendamt kann einen alleinsorgenden Elternteil rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
So können Schreiben an den anderen Elternteil formuliert werden und sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind, die Höhe der Unterhaltszahlungen ermittelt werden. Ist Letzteres der Fall kann ein Titel erwirkt werden, mit dem man den Unterhalt pfänden lassen kann. Welche Maßnahmen einzuleiten sind, hängt von Einzelfall ab. Das kann in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Wenn der alleinsorgende Elternteil dies wünscht, kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt kann dann, in Vertretung des Kindes, selbständig an den zahlungspflichtigen Elternteil herantreten.
Es kann zum Beispiel
- die Unterhaltshöhe berechnen,
- den Elternteil zu Zahlungen auffordern,
- den Eingang von Zahlungen kontrollieren,
- falls erforderlich bei Gericht einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes stellen und
- titulierten Unterhalt pfänden lassen.
Auch wenn eine Beistandschaft eingerichtet wird, kann nicht garantiert werden, dass tatsächlich Unterhaltszahlungen eingenommen werden können.
Eine Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten werden. Auch ihnen kann in geeigneten Fällen eine Unterstützung angeboten werden.
Bei volljährigen Personen werden nicht die Eltern, sondern nur noch die Kinder vom Jugendamt beraten.
Die Mutter eines Kindes hat in der Mutterschutzzeit einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Das Jugendamt kann die Mutter eines Kindes für ihre eigenen Unterhaltsansprüche unterstützen. Betreut der Vater das Kind unmittelbar nach der Geburt hat er einen Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter. Auch in diesem Fall kann das Jugendamt eine Beratung und in geeigneten Fällen Unterstützung anbieten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die angebotene Beratung und Unterstützung ist kostenlos.
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und die Eltern keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
„Zeitreise in Bildern. Köthen heute und vor 100 Jahren“ - 10.12.2022 bis 06.05.2023

Historisches Museum im Schloss Köthen
Der Wolf und die sieben jungen Geißlein

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung A 51 Jugendamt
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
39261Zerbst/Anhalt
06749Bitterfeld
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60-1600
- Fax:
- 03496 60-1602
- E-Mail:
- post@anhalt-bitterfeld.de
- Web:
- http://www.anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 201, 241 Zerbst, Käsperstraße
- Bus:
- 414 Bitterfeld, Kaufland
- Bus:
- C und 451 Köthen, Landkreisverwaltung
Parkplätze
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 11
- Gebührenpflichtig
- ja
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 263
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 10
- Gebührenpflichtig
- ja
- Zerbst, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 1
- Gebührenpflichtig
- ja
- Zerbst, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 10
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 1
- Gebührenpflichtig
- ja