Vormundschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Stellenausschreibung Streetworker/in (m/w/d)
Veranstaltungen
Ausstellung „XCHANGE“ - Zeitgenössische Kunst aus Lüneburg zu Gast in Köthen (07. Juni - 14. September 2025)

Historisches Museum im Schloss Köthen
Schlosssalon: Nicole Bachmann zu Gast in der Gesprächsrunde

"Schlosskaffee" im Veranstaltungszentrum Schloss Köthen