Hauptwohnsitz anmelden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:

  • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
  • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente zum Download im Internet an.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Porst

Stadtnachrichten

zu weiteren Nachrichten

Veranstaltungen

zum Veranstaltungskalender

Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

Beschreibung

Meldeangelegenheiten

  • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
  • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
  • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
  • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
  • Melderegisterauskunft
  • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  • Meldegesetz
  • Personalausweise und Pässe
  • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


Wahlen / Statistik
 

  • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
  • Zensus / Mikrozensus
  • Einwohnerstatistiken
  • Schöffenwahl

 

Öffnungszeiten

Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe.

Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren.

Terminesind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar:

Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr

Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-205
Fax:
03496 21 23 97
Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade