Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung einreichen

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie ein genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben errichten dürfen, benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

Genehmigungsfreigestellt ist zum Beispiel ein Einfamilienhaus, wenn es in einem Gebiet mit Bebauungsplan errichtet werden soll

An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachte Vordrucke)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen darüber enthält

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Fristen

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade