Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen

Leistungsbeschreibung

Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger

  • Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll

  • Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Zehringen

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Stadt Köthen (Anhalt) - Schul-, Sport- und Jugendamt (40)

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Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

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Rollstuhlgerecht
keine Angaben
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ja

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