7 Millionen Euro für Neubau der Grundschule „Wolfgang Ratke“ in Köthen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit 7 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“ den Abbruch und anschließenden Neubau der Grundschule „Wolfgang Ratke“ in Köthen. Der Neubau soll die durch eine hohe Naphthalin-Belastung beeinträchtigte Schule ersetzen und dauerhaft zeitgemäße Lern- und Arbeitsbedingungen schaffen. Bildungsminister Jan Riedel übergab am 3. September 2026 den Fördermittelbescheid an die Stadt Köthen.
Bildungsminister Jan Riedel: „Als ich die Grundschule ‚Wolfgang Ratke‘ im Februar besucht habe, konnte ich mir selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit den Mitteln aus dem Sondervermögen nun einen wichtigen Schritt für den Neubau gehen können. Die Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal verdienen eine moderne und sichere Schule.“
Oberbürgermeisterin Christina Buchheim nahm mit Freude den Fördermittelbescheid entgegen: „Wir danken Bildungsminister Jan Riedel ausdrücklich dafür, dass er sich nach seinem Besuch in der Ratkeschule für die Bildungsstätte eingesetzt und diese Zuwendung mit auf den Weg gebracht hat. Die Stadt Köthen (Anhalt) bemüht sich bereits seit Jahren um Fördermittel für einen Schulneubau, der Personal sowie Schülerinnen und Schülern wieder unbeschwertes Lehren und Lernen ermöglicht. Durch diese Fördersumme ist nun der Grundstein für den Neubau gelegt und wir können mit konkreten Planungen beginnen.“
Die Stadt Köthen rechnet mit einer Gesamtinvestitionssumme von mindestens 20 Millionen für das Vorhaben. „Vor diesem Hintergrund ist die Grundsatzfrage neu zu stellen und zahlreiche Institutionen und Behörden sind in diesen Prozess mit einzubeziehen. Aber eines steht fest: Wir werden bauen! Das ist ein echtes Herzensprojekt.“
Insbesondere die Standortfrage wird nun im Fokus stehen. Der gültige Stadtratsbeschluss sieht den Neubau am aktuellen Schulstandort vor. Es wird aktuell aber auch ein Alternativstandort geprüft. Der Neubau an einem neuen Standort hätte den Vorteil, dass dem Kollegium und den Schülerinnen und Schülern 2 Umzüge innerhalb weniger Jahre erspart bleiben, da der Unterricht in der Schule bis zur Fertigstellung der neuen Lernstätte fortgesetzt werden kann. Die endgültige Entscheidung darüber hat letztlich der Stadtrat zu treffen.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt erhält aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,61 Milliarden Euro.
Mit Beschluss des Landtages Sachsen-Anhalts wurden aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes 83,9 Millionen Euro an Finanzhilfen für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereitgestellt. Das Ministerium für Bildung hat zur Umsetzung dieser Fördermittel die „Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Bildungsbereich in Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen Infrastruktur“ erarbeitet.
Gefördert werden insbesondere Investitionen in Schulgebäude und -anlagen – etwa Neubauten, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen – sowie die Ausstattung von Schulen mit Mobiliar, Materialien und Geräten. Die Förderung kann bei Baumaßnahmen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Text: Ministerium für Bildung/Stadt Köthen
