Am 25. Juni kommen wieder nicht abgeholte Fundsachen unter den Hammer
Gemäß §§ 980, 981, 983, 384 BGB stehen nicht eingeforderte Eigentumswerte zur baldigen Versteigerung bereit und können ab 13 Uhr besichtigt werden, bevor dann die eigentliche Auktion um 14 Uhr startet. Hier wird schließlich in gewohnter Manier durch Handzeichen geboten, den Zuschlag erhält das Höchstgebot. Zur Versteigerung vorgesehen sind Fundgegenstände, die länger als ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt wurden und für die bis zum Versteigerungsbeginn kein Besitzanspruch ermittelt werden konnte.
Natürlich ist es auch am Tag der Versteigerung noch möglich, seine Rechte als Eigentümerin oder Eigentümer an den Fundgegenständen mittels Nachweis gegenüber dem Fundbüro Köthen (Anhalt) geltend zu machen.
Während des Versteigerungsprozesses kommen jährlich allerlei Fundstücke unter den Hammer. Zu ersteigern sind beispielsweise Fahrräder, Kameras und Mobiltelefone.
Aus rechtlichen Gründen kann die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) für die einmal ersteigerten Waren und deren Zustand keinerlei Garantie übernehmen. Ebenso ist es nach dem Zuspruch des Zuschlags am erworbenen Gegenstand nicht möglich, vom Kauf zurückzutreten oder die Ware im Nachgang umzutauschen. Des Weiteren muss der erworbene Gegenstand direkt bezahlt und mitgenommen werden. Eine Reservierung oder weitere Lagerung innerhalb des Geländes des Rathauses Köthen (Anhalt) ist ausgeschlossen.
Die Liste der zur Versteigerung vorgesehenen Fundsachen wird in Kürze auf der Internetseite der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) unter www.koethen-anhalt.de veröffentlicht und darüber hinaus im Schaukasten des Rathauses ausgehangen.
Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) freuen sich auf Ihren Besuch und Ihr Interesse an den Versteigerungsobjekten.
