Stadtnachrichten

Testpflicht in Landkreis teilweise aufgehoben

Seit gestern kann die Testpflicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in einigen Bereichen der geltenden 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt aufgehoben werden. Das teilte der Landkreis mit.
Das gilt für folgende Bereiche:

  •  Innengastronomie
  • außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen
  •  Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kino)
  • Stadt- und Naturführungen
  • Sportbetrieb (mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen)

Ohne eine Testung kann der Zutritt von Personen auch in Konzerthäusern und zu Konzertveranstaltungen gewährt werden, jedoch nur, wenn

  • durch den Veranstalter kein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, oder
  • die Veranstaltung im Außenbereich mit max. 100 Personen geplant ist und durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot vorgehalten wird, oder
  •  durch den Veranstalter ein gastronomisches Angebot unterbreitet wird, wobei die Bedienung ausschließlich am Tisch erfolgt


Alle anderen jeweiligen Bestimmungen der geltenden 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten weiterhin (Abstands- und Hygieneregelungen/ Anwesenheitsnachweis, da wo vorgeschrieben).

Der Erlass der Rechtsverordnung war möglich, da der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an zehn aufeinander folgenden Tagen seit Gültigkeit der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt den Wert von 35 unterschritten hat.

Näheres in der entsprechende Rechtsverordnung des Landkreises vom 26.06.2021.

 

28.06.2021
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