Stadtnachrichten | Corona-Virus

Zugang zu Stadtbibliothek und –archiv ab sofort nach der „3G“-Regel

Bedingt durch die 15. Coronaschutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ändern sich ab dem 25. November auch die Zugangsvoraussetzungen für die Stadtbibliothek und das Archiv der Stadt Köthen (Anhalt).

Auch in diesen Einrichtungen gilt zukünftig die „3G“-Regel. Der Zugang kann entsprechend nur nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Zertifikats über die Genesung (nicht älter als 6 Monate) oder eines Nachweises einer aktuellen, zertifizierten und negativen Testung gewährt werden. Ebenso ist das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske für Besucher*innen von Archiv und Bibliothek nun wieder verpflichtend.

25.11.2021
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Leiterin
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Sachbearbeiter
Wallstraße 73
06366 Köthen (Anhalt)