Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Dadurch ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen.
Diese Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2025 oder bis auf Widerruf
durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde.
Details entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Verordnungstext als Download.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Allgemeinverfügung_Wasserentnahmen.pdf |
6.9 MB |