Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.
Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Beträge:
- für Kinder bis zu 5 Jahren EUR 187 pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 252 pro Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren EUR 338 pro Monat
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
- Sie oder Ihr Kind erhalten kein Arbeitslosengeld II.
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600 und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II.
Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antragsformular
- zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
- die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
- der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
- bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
- die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
- der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
- bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
- gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
- die aktuelle Steuerkarte
- bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
-
Einkommensnachweise über:
- Kindergeld
- gegebenenfalls Halbwaisenrente
- gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
- gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich : Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Veranstaltungen
„Zeitreise in Bildern. Köthen heute und vor 100 Jahren“ - 10.12.2022 bis 06.05.2023

Historisches Museum im Schloss Köthen
Der Wolf und die sieben jungen Geißlein

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen - Anna-Magdalena-Bach-Saal
Zuständigkeit
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung A 51 Jugendamt
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Am Flugplatz 1
06366Köthen (Anhalt)
39261Zerbst/Anhalt
06749Bitterfeld
Kontakt
- Telefon:
- 03496 60-1600
- Fax:
- 03496 60-1602
- E-Mail:
- post@anhalt-bitterfeld.de
- Web:
- http://www.anhalt-bitterfeld.de
Öffentlicher Nahverkehr
- Bus:
- 201, 241 Zerbst, Käsperstraße
- Bus:
- 414 Bitterfeld, Kaufland
- Bus:
- C und 451 Köthen, Landkreisverwaltung
Parkplätze
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 11
- Gebührenpflichtig
- ja
- Köthen, Parkplatz der Kreisverwaltung
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 263
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 10
- Gebührenpflichtig
- ja
- Zerbst, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 1
- Gebührenpflichtig
- ja
- Zerbst, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Parkplatz
- Anzahl
- 10
- Gebührenpflichtig
- ja
- Bitterfeld, Parkplatz der Außenstelle
- Art
- Behindertenparkplatz
- Anzahl
- 1
- Gebührenpflichtig
- ja