Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

Das gilt für:  

  • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
  • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
  • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen 

  • für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung 50 € bis 5.000 €; 
  • für die Zulassung einer Ausnahme von 50 € bis 500 €.

Sie hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständige Stelle begonnen werden.

Will der Bauherr oder die Bauherrin mit der Ausführung des Bauvorhabens mehr als drei Jahre, nachdem die Bauausführung nach den § 61 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) zulässig geworden ist, beginnen, gilt § 61 Abs. 3 Satz 1 bis 4 BauO LSA  entsprechend.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: Köthen (Anhalt) / Großwülknitz

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

Beschreibung

  • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
  • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


Untere Bauaufsicht

  • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
  • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
  • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
  • Baulasteintragungen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
  • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


Untere Denkmalschutzbehörde

  • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
  • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
  • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
    Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
    https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
siehe Hinweise
Aufzug vorhanden
ja

Aufzug geht bis ins 2. OG

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade