Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
- einen Lebenslauf
- Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
- eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
- einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)
Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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Zuständigkeit
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten Sprechzeiten persönlich: nach TerminvergabeAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 345 514-3268
akademisch
- Telefon:
- +49 345 514-3045
nichtakademisch
- Fax:
- +49 345 514-3279
- E-Mail:
- lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de