Baugenehmigung befreien
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
- von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1, 2 und 3,
- von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
- von sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind und
- von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 bis 3,
bedarf keiner Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss eine Mitteilung an die zuständige Stelle erfolgen.
Ausgenommen sind Sonderbauten.
Der Bauherr oder die Bauherrin kann durch Einreichung eines Bauantrages bestimmen, dass für die genannten Vorhaben das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden die zur Beurteilung des jeweiligen Vorhabens erforderlichen Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der zuständige Stelle begonnen werden.
Will der Bauherr oder die Bauherrin mit der Ausführung des Bauvorhabens mehr als drei Jahre, nachdem die Bauausführung nach den § 61 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) zulässig geworden ist, beginnen, gilt § 61 Abs. 3 Satz 1 bis 4 BauO LSA entsprechend.
Anträge / Formulare
Amtlicher Vordruck „Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren“
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtnachrichten
Aktiv für den Radverkehr
Stellenausschreibung Ergotherapeut (m/w/d)
Veranstaltungen
Fotoausstellung „Bürgerhaus am Markt – 114 Jahre im Wandel“ - 10.12.2021 - 10.07.2022

Veranstaltungszentrum Schloss Köthen
Buddelgötze. Ein Archäologe in Anhalt - 15. Mai bis zum 27. November 2022

Historisches Museum im Schloss Köthen
Bilderbuchkino "Wie Henri Henriette fand" in der Kinderbibliothek Köthen

Stadtbibliothek Köthen - Kinderbibliothek
Zuständigkeit
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung
Beachten Sie bitte die aktuellen Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie!
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)