Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden

Leistungsbeschreibung

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

  • bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
  • bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
  • bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
    • Satzung der Genossenschaft
    • Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
    • Bescheinigung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands, dass die Europäische Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.
  • Je nach Gestaltung Ihres Falles sind abweichende oder zusätzliche Unterlagen erforderlich, über die Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar berät.

Welche Gebühren fallen an?

  • Wird die Genossenschaft bei einer Notarin oder einem Notar gegründet, fallen Notarkosten an, die vom Vermögen der Genossenschaft oder von den Umständen des Einzelfalls abhängen:
    • Beträgt der Wert der Genossenschaft beispielweise EUR 50.000,00, belaufen sich die Kosten auf mindestens EUR 330,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
    • Bei einem Wert von EUR 250.000,00 betragen die Kosten mindestens EUR 1.070,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
  • Für die Anmeldung der neuen Genossenschaft zum Genossenschaftsregister fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Beglaubigung und die Erzeugung einer XML-Strukturdatei an. Diese belaufen sich in der Regel auf EUR 134,40.
    • Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Anmeldungen der Umwandlung bei den bisherigen Gesellschaften oder Genossenschaften an. Diese betragen grundsätzlich jeweils EUR 87,50.
    • Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Für die Eintragung im Genossenschaftsregister fallen Ihnen Kosten an. Diese betragen grundsätzlich EUR 210,00.
  • Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, belaufen sich die Eintragungskosten auf EUR 360,00.
    • In diesem Fall kommen weitere Gebühren für die Eintragung der Umwandlung bei den umzuwandelnden Gesellschaften oder Genossenschaften hinzu.

Welche Fristen muss ich beachten?

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.

Anträge / Formulare

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
    • bei zuständiger Stelle: nein
    • bei Notarin oder Notar: ja

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Aktueller Wohnort: 06366 Köthen (Anhalt)

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Zuständigkeit

Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)

Beschreibung

 

 

Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.

Öffnungszeiten

Montag 9:00-12:00 Uhr
Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag geschlossen
und nach Vereinbarung

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Stadt Köthen (Anhalt) - Verwaltungsgebäude Wallstraße
Wallstraße 1-5
06366Köthen (Anhalt)

Kontakt

Telefon:
03496 425-365

Ordnungsabteilung

Telefon:
03496 425-352

Gewerbeabteilung

Telefon:
03496 425-353

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6365

Ordnungsabteilung

Fax:
03496 425-6352

Gewerbeabteilung

Fax:
03496 425-6353

Gewerbeabteilung

Web:
https://www.koethen-anhalt.de

Kontoverbindung

Öffentlicher Nahverkehr

Bus:
395, 422, 424, 428, 470, 472 Köthen, Bärteichpromenade