Am vergangenen Wochenende wurde in ein Gebäude der Stadt Köthen (Anhalt) eingebrochen. Hier finden Sie alle wichtigen Fakten und Informationen zum Thema, die zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich gemacht werden können.
Wie die Staatskanzlei mitteilt, wurden zur Eindämmung der Corona-Pandemie die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Dies hat das Kabinett heute in Magdeburg beschlossen. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den ... mehr...
Seit dem 25. November sind das sowohl das Köthener Rathaus als auch das Verwaltungsgebäude "Wallstraße" aufgrund der pandemischen Lage wieder für den Besucherverkehr geschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Kontaktdaten der Verwaltungsbereiche für ... mehr...
In diesem Jahr kann aufgrund der Corona-Virus-Pandemie kein Neujahrsempfang im Rathaus stattfinden. Daher wurde die traditionelle Neujahrsansprache des Oberbürgermeisters – mit Unterstützung der Hochschule Anhalt in Form von "CampusMediaAnhalt" – aufgezeichnet.
Die am 22. Januar zuletzt verlängerte 2. Verordnung des Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Einschränkung des Bewegungsradius tritt am 9. Februar außer Kraft.
Wie die Staatskanzlei mitteilt, hat das Land heute den Weg frei gemacht, um auch im Monat Februar Eltern, deren Kinder von angeordneten Kita- und Hortschließungen betroffen sind, die Beiträge zu erstatten.
Wie die Staatskanzlei mitteilt, bleibt Sachsen-Anhalt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown. Sachsen-Anhalt setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vom 10. Februar um.
Analog zu den bevorstehenden Schulöffnungen in Sachsen-Anhalt, können Kinder und Jugendliche ab dem 1. März auch wieder den städtischen Jugendclub „Martinskirche“ besuchen.
Die Kindertagesstätten und Horte in der Stadt Köthen (Anhalt) öffnen ab dem 1. März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Hierzu möchten wir Eltern und Erziehungsberechtigten, die die städtischen Einrichtungen in Anspruch nehmen, über Folgendes informieren: mehr...
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