Wie die Karnevalsgesellschaft mitteilt, sehe man sich nachdem die Landesregierung mit der 7. Eindämmungsverordnung klargestellt hat, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende Oktober weiterhin untersagt bleiben, als Veranstalter gezwungen, das 28. Köthener Kuhfest ...
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