Schneeräumen für die Sicherheit

30.01.2012

Nachdem der Winter in Köthen (Anhalt) etwas Anlaufschwierigkeiten hatte, liegt nun der erste Schnee - der richtige Zeitpunkt also, alle Grundstückseigentümer auf die winterliche Räum- und Streupflicht hinzuweisen, die in der Satzung über die Straßenreinigung und winterliche Räum- und Streupflicht geregelt ist.


Anlieger sind für jeweiligen Gehwegabschnitt verantwortlich

Grundstückseigentümer sind in der Zeit von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr werktags und von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen verpflichtet, am Grundstück anliegende Geh­wege auf eine Breite von 1,50 m von Eis und Schnee freizuhalten. Ein Zugang für jedes Hausgrund­stück von mindestens einem Meter Breite ist freizuräumen.

Ist die Straße nicht in Gehweg und Fahrbahn aufgeteilt, so besteht Räum- und Streupflicht beidseitig in einer Breite von mindestens 1,50 m. Liegt bei den vorgenannten Straßen die Breite unter sieben Metern, so ist anstelle der Gehwegrandstreifen ein Mittelstreifen von mindestens drei Metern Breite zu räumen. Die geräumten Schneemassen dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden.

Bei Schnee- und Eisglätte sind die geräumten Flächen mit geeigneten Mitteln abzustump­fen, zum Beispiel mit Sand oder Splitt. Auftauende Salze dürfen ausschließlich in Extrem­situationen, so bei Blitzeis und Eisregen, und nur in der maximal erforderlichen Menge angewendet werden. Anliegende Grünflächen oder Baumscheiben sind zu beachten. Scho­nen Sie unsere Umwelt!

Geräumte und gestreute Gehwege sind für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs unum­gänglich. Beachten Sie bitte, dass Sie auch bei Abwesenheit wie Urlaub oder Krankheit zur Räumung der Gehwege verpflichtet sind, stellen Sie also die Arbeiten rechtzeitig über Bekannte oder Verwandte sicher. Außerdem sollte vorgesorgt werden, dass Streugut in ausreichender Menge vorhanden ist, informieren Sie sich rechtzeitig über zu erwartende Wetterbedingungen.

Für die Sicherheit auf den Köthener Straßen ist der Winterdienst der Stadt Köthen (Anhalt) auf den städtischen Straßen unterwegs. Die Kreisstraßen räumt der Winterdienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Oberste Priorität haben dabei die Hauptverkehrsstraßen.

Aufgrund der Erfahrung der vergangenen Winter werde im Falle von starken Schneefällen sofort Halteverbotsschilder aufgestellt. Dieses Halteverbot ist unbeding einzuhalten, um den Winterdienst durch parkende Fahrzeuge nicht zu behindern. Deshalb auch der Hinweis: Die Halteverbotsschilder im Zusammenhang mit der Straßenreinigung gelten auch im Winter!

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes und des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) gern zur Verfügung.